Logopädie - Therapie allgemein
Wer benötigt eine logopädische Behandlung?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die organisch oder funktionell verursacht wurden.
Wie kommt man zu einer logopädischen Behandlung?
Die logopädischen Leistungen sind für Patienten aller Krankenkassen und Privatversicherte möglich. Damit wir Sie behandeln dürfen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung vom Haus- oder Kinderarzt, HNO-Arzt, Pädaudiologen, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferortho-päden. Die Kosten für diese Bahandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Patienten über 18 Jahre zahlen einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 € pro Rezept und 10% des Rezeptwertes. Privatkassen übernehmen die Therapiekosten in unterschiedlichem Umfang, je nach dem, was Sie in Ihrem Vertrag abgeschlossen haben.
Wie kommen Sie zu einem Termin bei uns?
Damit laufende Behandlungen nicht gestört werden, bitten wir um telefonische Anmeldung (bitte Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen - wir rufen zurück) oder nutzen Sie hier auf der Seite das Kontaktformular. Eine vorherige Rücksprache mit Ihrem Arzt ist angeraten. Er entscheidet, ob er eine logopädische Therapie unterstützt und verordnet.
Wenn Sie einen Termin bei uns haben, bringen Sie bitte Folgendes zum ersten Termin mit:
- die Heilmittelverordnung (Rezept). Achtung! Zwischen Ausstellungsdatum und erstem Termin dürfen maximal 14 Tage liegen, sonst verliert die Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit, außer der Arzt vermerkt im entsprechenden Feld eine längere Gültigkeit.
- Bei Kindern einen aktuellen Hörtest (Tonaudiogramm)
- Arzt- und Untersuchungsberichte bezüglich des Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckproblems.